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Terminübersicht zur Abschlussprüfung 2026
Allgemeine Informationen
Jeder Prüfling muss 30 Minuten vor Beginn der schriftlichen Prüfung vor dem Prüfungsraum erscheinen.
Erkrankungen, welche die Teilnahme eines Prüflings an der Abschlussprüfung verhindern, sind unverzüglich der Schule telefonisch mitzuteilen und durch Abgabe einer ärztlichen Bescheinigung am Prüfungstag nachzuweisen.
Versäumt ein Prüfling eine schriftliche oder mündliche Prüfung unentschuldigt, so muss die Note 6 erteilt werden.
Hat sich eine Schülerin bzw. ein Schüler der Prüfung oder einem Prüfungsteil unterzogen, so können nachträglich gesundheitliche Gründe, denen zufolge die Prüfungsleistung nicht gewertet werden soll, nicht anerkannt werden.
Das Mitführen eines Smartphones (auch ausgeschaltet), MP3-Players oder anderen datenspeicherfähigen Geräts (z.B. Smartwatch), gilt als Bereithaltung eines nicht zugelassenen Hilfsmittels.
Freiwilliges Zurücktreten
- Nur möglich bis spätestens 2 Monate vor der ersten schriftlichen Abschlussprüfung. Danach gilt die Prüfung als angetreten.
Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen:
- rechtzeitige schriftliche Abmeldung von der Prüfung
- Abgabe der Austrittserklärung im Sekretariat
- Unterschrift des Schülers und eines Erziehungsberechtigten
vorheriges Gespräch mit der Schulleitung
Nichtbestehen
- Gesamtnote 6 in einem Vorrückungsfach, sofern kein Notenausgleich nach §40 RSO gewährt wird
- Gesamtnote 5 in zwei Vorrückungsfächern, sofern kein Notenausgleich nach §40 RSO gewährt wird
- Gesamtnote 6 im Fach Deutsch
Notenausgleich
- Voraussetzungen, damit ein Notenausgleich gewährt werden kann:
Gesamtnote 1 in einem Vorrückungsfach, oder
Gesamtnote 2 in zwei Vorrückungsfächern oder
mindestens Gesamtnote 3 in vier Vorrückungsfächern
Prüfungstermine und Nachtermine
Sämtliche Termine der Abschlussprüfungen finden Sie auf der Seite des ISB.