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Allgemeine Infos

 

Terminübersicht zur Abschlussprüfung 2027 Rudolf-Steiner-Schule (folgt)

Antrag Anmeldung zur mündlichen Prüfung

Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldungen aller Prüflinge, inklusive aller relevanten Unterlagen, sind bis zum Dezember des jeweiligen Schuljahrs von einer Lehrkraft der Rudolf-Steiner-Schule im Sekretariat der Georg-Büchner-Realschule abzugeben, da unsererseits im Januar eine verbindliche Meldung bei der Ministerialbeauftragtenstelle erfolgen muss.

Folgende Unterlagen müssen in der Anmeldungen enthalten sein:

  • Geburtsurkunde im Original oder in beglaubigter Abschrift                               
  • Lebenslauf (tabellarisch), der die Daten des bisherigen Schulbesuchs enthalten muss               
  • Jahreszeugnis und ggf. Bescheinigung der zuletzt besuchten Schule                   
  • Angaben zu den gewünschten Prüfungsfächern
  • Erklärung nach §47 RSO
  • Angaben zu den Lehrbüchern, mit denen Sie sich vorbereitet haben                   
  • Nachweis bezüglich einer praktischen Tätigkeit oder entsprechenden Ausbildung im gewählten Profil-Fach der WPFG IIIb (vgl. §47 Abs.3, Nr.6)
  • bei Bedarf: Antrag auf Ersatz der Fremdsprache Englisch durch eine andere Fremdsprache (vgl. §16 Abs.3 und §35 Abs.1, Satz 2)     
  • Die Anmeldeunterlagen finden Sie auf der Homepage der Ministerialbeauftragten München.
    • Anmeldeunterlagen zum Download --> Unterpunkt: Anmeldeformulare andere Bewerber
    • Alle wichtigen Inormationen bezüglich der Realschulordnung (RSO) --> Unterpunkt: Bestimmung zur Prüfung für andere Bewerber
  • FAQs zur Prüfung anderer Bewerber: (BRN-Seite)

     

Allgemeine Informationen zur Prüfung:

  • Jeder Prüfling muss 30 Minuten vor Beginn der schriftlichen Prüfung vor dem Prüfungsraum erscheinen.
  • Erkrankungen, welche die Teilnahme eines Prüflings an der Abschlussprüfung verhindern, sind unverzüglich beiden Schulen telefonisch mitzuteilen und noch am Prüfungstag durch Abgabe einer ärztlichen Bescheinigung an der Georg-Büchner-Realschule nachzuweisen.
  • Versäumt ein Prüfling eine schriftliche oder mündliche Prüfung unentschuldigt, muss die Note 6 erteilt werden.
  • Hat sich eine Schülerin oder ein Schüler der Prüfung (bzw. einem Prüfungsteil) bereits unterzogen, so können gesundheitliche Gründe, denen zufolge die Prüfungsleistung nicht gewertet werden soll, nicht nachträglich anerkannt werden.
  • Das Mitführen eines Smartphones (auch ausgeschaltet), MP3-Players oder anderen datenspeicherfähigen Geräts (z.B. Smartwatch), gilt als Bereithaltung eines nicht zugelassenen Hilfsmittels.

 

Nichtbestehen

Die Abschlussprüfung gilt als nicht bestanden bei:

  • Gesamtnote 6 in einem Vorrückungsfach, sofern kein Notenausgleich nach §40 RSO gewährt wird
  • Gesamtnote 5 in zwei Vorrückungsfächern, sofern kein Notenausgleich nach §40 RSO gewährt wird
  • Gesamtnote 6 im Fach Deutsch

 

Notenausgleich

Voraussetzungen, damit ein Notenausgleich gewährt werden kann:

  • Gesamtnote 1 in einem Vorrückungsfach, oder
  • Gesamtnote 2 in zwei Vorrückungsfächern oder
  • mindestes Gesamtnote 3 in vier Vorrückungsfächern

kein Notenausgleich bei Gesamtnote 6 (Abschlussprüfung + mündliche Prüfung) im Fach Deutsch möglich

 

Nachtermine

Die Nachtermine für die Abschlussprüfungen finden Sie hier.

 


 

Infos Fächer

 

Englisch:

Terminübersicht und Informationen zum Speaking Test

Chemie:

Informationen zur mündlichen Prüfung im Fach Chemie

Biologie:

Informationen zur mündlichen Prüfung im Fach Biologie

Geschichte:

Informationen zur mündlichen Prüfung im Fach Geschichte

Kunst:

Informationen zur praktischen Prüfung im Fach Kunst

 


 

Infos Nachteilsausgleich

 

Informationen zur Beantragung von Nachteilsausgleich und Notenschutz aufgrund einer Lese- und/oder Rechtschreibstörung

Zur Prüfung und Genehmigung der Maßnahmen für die Abschlussprüfung benötigen wir möglichst bald folgende Unterlagen:

  • den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Bewilligung der Maßnahmen
  • ein fachärztliches Gutachten (i.d.R. von einem Kinder-/Jugendpsychiater ausgestellt) in Kopie, aus dem eine entsprechende Diagnose hervorgeht (möglichst inkl. der zugrundeliegenden Testwerte)

oder

  • Ein schulpsychologisches Gutachten in Kopie, auf dessen Basis die Maßnahmen für eine andere staatliche Abschlussprüfung (z. B. für den Quali) bereits gewährt wurden. Bitte in diesem Fall auch den Bescheid der Schule in Kopie beilegen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Schulpsychologin Frau Baumeister (Kontakt siehe unter schulbezogene Beratung).

 

 

Hinweise für Beeinträchtigungen im Lesen und Rechtschreiben

Antrag auf Bewilligung von Maßnahmen aufgrund einer Lese-Rechtschreib-Störung

 

 

Für eine Beantragung stehen Ihnen ebenfalls die zentralen Schulpsychologen der staatlichen Schulberatungsstelle München zur Verfügung.

Staatliche Schulberatungsstelle für München Stadt und Landkreis
Infanteriestraße 7
D-80797 München

Telefon:  +49 89 55 89 989 - 60

Mail:  info@sbmuc.de

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner (bayern.de)

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Kontakt

Telefon
089 5173979-0
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E-Mail
georg-buechner-schule@muenchen.de
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Adresse
Georg-Büchner-Realschule München
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